Die Kanzlei
... ist auf den Klienten zugeschnitten. Kurze Reaktionszeiten,
persönliche Betreuung und ziemlich viel Technik. Was
ist anders? Wir bemühen uns, Ihre Sprache zu sprechen und uns immer
verständlich auszudrücken.Wir werden nicht versuchen, Sie zu blenden oder zu
verwirren, sondern wie ein guter Handwerker Ihr Anliegen möglichst
einfach, direkt und schnell zu lösen.
Rechtsanwalt Ziemann
Ich bin seit 1988 Anwalt. Geboren
1959 in Berlin.
Studium der Rechtswissenschaften an der FU Berlin und seit August
1988 als Rechtsanwalt beim Landgericht Berlin zugelassen. Nach dem
zweiten Staatsexamen zunächst beim Berliner
Mieterverein
e.V. außergerichtliche Vertretung und Beratung der Mitglieder und Unterstützung des Vereins in der
Öffentlichkeits- und Gremienarbeit. Zuletzt dort
stellvertretender Geschäftsführer
und
seit Sommer 1988 als Rechtsanwalt
selbständig.
Nach etwa 15 Jahren als ausgesprochener "Mieteranwalt" seit etwa 2003 vorwiegend für private und institutionelle
Vermieter tätig.
Inhaltliche Schwerpunkte sind die Bearbeitung von
Mandaten im Gewerbemietrecht und
Grundstücksrecht sowie die Beratung und Prozessvertretung großer und
mittlerer Vermieter und Grundstückseigentümer in Berlin und Brandenburg. Hinzu kommen (schon wegen der über
Jahre gewachsenen Mandantenbeziehung) immer wieder Mandate aus dem Bereich der
Wohnraummiete.
Ob eine Mieterhöhung durchzusetzen ist, ein Mieter die Handwerker nicht
arbeiten lässt oder ein unübersichtliches Objekt vorübergehend
"komplett" zu betreuen ist - geht nicht gibts nicht.
Als
Schwerpunkt der meist langjährigen Zusammenarbeit mit
Grundstückseigentümern und Projektentwicklern hat sich die
Veränderungsbegleitung bei Erwerb oder Veräußerung von
Immobilien entwickelt. Das reicht von der juristischen Einschätzung des
Objekts über die Kaufvertragsgestaltung, das Identifizieren von
problematischen Mietverhältnissen bis zur Umsetzung einer mittel- bis
langfristigen Strategie für das Engagement. Gern beschäftige ich mich
auch mit der Betreuung von Problem-Immobilien und Problem-Mietern.
Ich arbeite mit Klienten des gewerblichen
Grundstückshandels und berate diese (aber auch
Einzeleigentümer) beim Ankauf vom Immobilien zu allen dabei
auftretenden juristischen und wohnungswirtschaftlichen Fragen. Mit
eigenem Immobilienbesitz und mehr als 30 Jahren Berufserfahrung kann
meine fachliche Beteiligung beim Erwerb von Eigentumswohnung, Miethaus
oder Gewerbeimmobilie oder vor langfristigen Vermietungen oder
Anmietungen hilfreich sein.
Im
März 2009 hatte ich den Lehrgang zum Fachanwalt
für Miet- und
WEG-Recht mit ausgezeichneten Klausuren absolviert. Ich war danach langsam
(vielleicht auch nur faul) mit der Erstellung der für die Zulassung
notwendigen mehr als 120 Fallbeschreibungen. Ich habe diese Fleißaufgabe dann 2014 abgeleistet und war danach 5 Jahre als
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
zugelassen. Seit 2020 führe ich den Fachanwaltstitel nicht mehr, da meine
praktische Tätigkeit durch weitere Spezialisierung kein WEG-Recht mehr
umfasst und meine außerhalb des Mietrechts liegenden Schwerpunkte wie
Grundstücksrecht und Immobilienberatung durch die standardisierte
Fachanwaltsbezeichnung letztlich nicht abgebildet werden.
Wenn man seit mehr als 20 Jahren mit EDV und Mietrecht unterwegs ist, bleibt es nicht aus: Forderungseinzug und Inkassotätigkeiten
sind der ständige Begleiter des beruflichen Alltags. Ich habe mit
Kolleginnen und Mitarbeiterinnen Erfahrungen gesammelt und eigene
Ansätze entwickelt, wenn es um die Beitreibung von Forderungen und die
Verwaltung von Ratenzahlungen geht. Bis zur übersichtlichen Abrechnung
mit dem Auftraggeber - das läuft.
Ich bin (als EDV- und Internetnutzer der ersten
Stunde) manchmal aktiv beim Bloggen. Dabei geht es meist, aber
nicht nur um Wohnungswirtschaft, Rechtspraxis, Stadtentwicklung und
Immobilienthemen. Und ich bin nicht mehr bei Twitter.