Beratung
erledigt erfahrungsgemäß bis zu 2/3 aller Rechtsfälle, ohne dass
überhaupt eine Auseinandersetzung geführt werden muss. Gleichzeitig
gibt es in diesem Bereich oft Stress zwischen Anwalt und Mandant, denn
- Der
Mandant will "nur mal eben eine Frage stellen" und kann sich nicht
vorstellen, dass die Antwort ziemlich schwierig oder nur deswegen so
einfach ist, weil der Anwalt sich gut auskennt oft oft mit
einer Materie beschäftigt ist. Wollen Sie "nur mal eben" meine Duscharmatur austauschen? Etwa nicht? Genau!
- Der Mandant ist unzufrieden mit der rechtlichen Auskunft oder dem Ergebnis der Beratung - "...was, dafür wollen Sie auch noch Geld haben".
- Der Anwalt
fühlt sich ausgequetscht, wenn mehr als eine Stunde lang zum Teil
schwierige rechtliche Probleme von einer sorgfältig vorbereiteten Liste
abgelesen und und um sofortige Antwort gebeten wird. Noch
unschöner: Es handelt sich um theoretische Fragen nach dem Muster "was
wäre, wenn" oder "ich habe das im Internet gelesen".
- Der Mandant hat ein berechtigtes Anliegen, aber große Angst vor den Kosten. Er hat mal gehört, dass ein Bekannter für eine "einfache" Beratung mehr als 1.000 EUR zahlen sollte.
Diese
Stressfaktoren
schaden dem Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant - das wollen wir
unbedingt vermeiden. Zudem lernt man sich über eine Beratung kennen.
Und vielleicht auch schätzen. Wir versuchen daher, die Beratung zur
Grundlage der Zusammenarbeit zu machen. Vertrauensvoll, langfristig und
offen. Aber niemals (!) umsonst.
Beratung beim Immobilienkauf
Besonders wichtig ist mir die Betreuung von Immobilienankäufen. Ob nun ein gewerblicher Klient eine neue Immobilie mit unklaren Mietverhältnissen erwerben möchte oder die junge Familie ihre erste Eigentumswohnung kaufen und möglichst schnell beziehen möchte. Was geht und was nicht kann ich in den meisten Fällen mit den Klienten ebenso klären wie Probleme mit Verkäufer, Notar oder Makler.
Für private Immobilienkäufer ist die Beratung im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb zu pauschalierten Kosten möglich. Gerade in Zeiten eines völlig überhitzten Immobilienmarktes sollte man besser vorher fragen als hinterher den Ärger haben.
Kosten
Ich arbeite außergerichtlich je nach Auftrag
und
Thema zu realistischen Pauschalen oder zum Stundensatz. Da ich zügig arbeite, sind erfahrungsgemäß mit etwa
380,00 € bis 500,00 € netto je Vorgang mindestens 3/4 aller "normalen" Fälle abgedeckt auch dann, wenn Ihnen
das
Problem vielleicht schwierig oder exotisch vorkommt.
Bei
gerichtlichen Verfahren arbeite ich meist zu den gesetzlichen Gebühren.
Wenn diese nicht ausreichend sind (oft sind mietrechtliche Verfahren
sehr langwierig und aufwändig), finden wir eine für beide Seiten
tragbare Lösung.